Nach geltenden Steuergesetzen ist das IT-Inventar gem. AfA-Tabelle nach drei Jahren abgeschrieben und kann voll refinanziert werden. Viele Unternehmen planen nach erfolgter Abschreibung eine Neuanschaffung. Doch die wenigsten kümmern sich um die Veräußerung der Alt-Hardware. Das erledigen wir für Sie.